Die Stadt Bad Schwartau hat eine Mustereinwendung zur Verfügung gestellt, die wir hier gerne zu Download bereitstellen:
Wichtig:
Die Einwendungsfrist endet am 16.06. – bis dahin muss Ihre Einwendung beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen sein.
Alle relevanten Informationen zur Form und zum Inhalt Ihrer Einwendung finden Sie in der kommentierten Mustereinwendung:
Hier noch ein früherer Briefentwurf für die Einwendungen, der vielleicht noch ein paar zusätzliche Anregungen liefert. Bitte entscheidet, welche Argumente ihr aus eurer Sicht besonders nach vorne stellen und eventuell auch noch persönlich ergänzen möchtet. Es müssen nicht in allen Briefen alle Argumente so eingehend ausgeführt werden.
Wichtig ist, dass der Brief unterschrieben wird und möglichst per Briefpost (Einschreiben) verschickt wird.